Jedes Projekt durchläuft ein Projektauswahlverfahren. Dieses Auswahlverfahren beinhaltet im ersten Schritt die Bewertung des Projektes anhand definierter Kriterien, welche durch das Regionalmanagement vorgenommen wird. Die Projektauswahlkriterien unterteilen sich in Mindest-, Basis- und Qualitätskriterien. Nur, wenn ein Projekt die Mindestkriterien erfüllt, wird es für das weitere Projektauswahlverfahren zugelassen.
Erreicht das Projekt die Mindestpunktzahl aus Basis- und Qualitätskriterien von 7 Punkten, wird es in der nächsten Sitzung des Projektauswahlgremiums beraten.
Projekte können über ein fortlaufendes Verfahren bis Ende 2022 beantragt werden.